|
Vorgeschichte
Barfrankierungen
aus Markenmangel gab es bereits 1889 in Apia auf Samoa, 1900 in
Tsingtau/China und in Keetmannshoop/Deutsch-Südwestafrika,
1910 in Ponape/Karolinen und ab 1915 verbreitet in
Deutsch-Ostafrika. Danach erst wieder 1923 im Verlaufe der
Hochinflation im gesamten Deutschen Reich, auf der Grundlage einer
Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) der Deutschen Reichspost, die im
Falle fehlender Freimarken eine Barfreimachung vorschrieb.
nach
dem 2. Weltkrieg
Die
Barfrankaturen der unmittelbaren Nachkriegszeit sind unter einem
besonderen Aspekt zu betrachten. Ab Mai 1945 erfolgte ihre
Anwendung zunächst aufgrund fehlender
Freimarken, da noch vorhandene NS-Ausgaben zur Frankierung der
Briefpost nicht mehr zugelassen waren und neue Wertzeichen nicht
zur Verfügung standen. Dadurch basiert die Wiederaufnahme
des Postverkehrs ausschließlich auf Barfrankaturen oder der
(verbotenen) Verwendung von Aufbrauch-Provisorien
(Unkenntlichmachungen/Überdrucke auf Freimarken der
Nazi-Zeit) In der Folge und bis Anfang 1949, wurde örtlich
- wiederum aus Markenmangel - die Briefpost barfreigemacht, oder
in Ermangelung einzelner Wertstufen anteilmäßig
barfreigemacht.
|